Technische Prüfstelle

für Messgeräte Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind.

Die Technische Prüfstelle in Klein Schwaß wurde auf Grundlage der VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 13 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes öffentlich anerkannt.

"Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gibt als Messgeräteprüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messeinrichtungen gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV mit Wirkung vom 27.08.2018 die:
Technische Prüfstelle für Messgeräte, Mecklenburg-Vorpommern, An der Molkerei 1, 18198 Klein Schwaß bekannt.
Der Bescheid umfasst die Bekanntgabe als Prüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messgeräten gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2017 (BGBl. I S. 420).

 

Geltungsbereich und Dauer der Bekanntgabe:

Die Bekanntgabe gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und ist auf fünf Jahre (bis einschließlich 30.09.2023) befristet."

 

Quelle: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

Mitarbeiter der Technischen Prüfstelle