Technische Prüfstelle

für Messgeräte Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind.

Die Technische Prüfstelle in Klein Schwaß wurde auf Grundlage der VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 13 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes öffentlich anerkannt.

Auszug aus dem Bescheid über die Bekanntgabe als Prüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messgeräten gemäß § 13 Abs. 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vom 26.01.2010 (BGBI. I S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Oktober 2021 (BGBI. I S.4676)

 

"Die Technische Prüfstelle für Messgeräte Mecklenburg-Vorpommern e.V., An der Molkerei 1, 18198 Klein Schwaß wird als Prüfstelle für die wiederkehrende Überprüfung von eignungsgeprüften Messeinrichtungen gemäß § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV mit Wirkung vom 01.11.2023 bekannt gegeben. ...
Die Bekanntgabe gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. ...
Die Bekanntgabe ist bis einschließlich 31.10.2028 befristet."

 

Bescheid vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

Mitarbeiter der Technischen Prüfstelle