Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind.
Die Technische Prüfstelle in Klein Schwaß wurde auf Grundlage der VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 13 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes öffentlich anerkannt.