Ein Messkoffer wird überprüft, wenn mindestens folgendes Zubehör vorhanden ist:

  • Meßgerät mit Abgastemperatursonde
  • Raumtemperatursonde lang ( keine kurze!!!)
  • Mehrlochsonde
  • Ball zur Dichtheitsprobe
  • Rußpumpe
  • Rußvergleichsskala
  • Ladegerät (bei baugleichen Messgeräten genügt 1 Ladegerät)
  • eine Inventarliste

geprüft werden:

  • Messgeräte nach der 1. BImSchV und der KÜO
  • Feststoffmessgeräte (außer Vereta)
  • Holzfeuchtemessgeräte
  • Dichtheitsprüfgeräte für Abgasanlagen

weitere Hinweise:

  • die Anlieferung der Geräte sollte bis 9:00 Uhr erfolgen
  • jedes zu prüfende Messgerät ist mit Zubehör einzeln im eigenen Koffer abzugeben
  • der Koffer ist mit Name und Adresse zu beschriften
  • eine Inventarliste ist jedem Koffer beizulegen
  • es erfolgt eine Eingangskontrolle entsprechend der Inventarliste
  • die Ausgangskontrolle ist bei Abholung sofort durch die abholende Person durchzuführen
  • Messgeräteanwender, die nicht der Schornsteinfeger-Innung angehören, bezahlen in bar
Die Anlieferung der Messgeräte, hat in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand (aufgeladen) zu erfolgen. Die Einlieferungsschein bitte vervollständigt und unterschrieben bei der Abgabe der Messgeräte beilegen. Defekte Messgeräte und unvollständige Messkoffer werden nicht angenommen.

Die gestiegenen Einkaufs- und Produktionskosten sowie andere Faktoren (insbesondere die Aufrechterhaltung der Prüfstelle) erfordern eine Neukalkulation unserer Artikel.
Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.